Die strategische Ausweitung und Intensivierung des Themas Nachhaltigkeit bei trans-o-flex wirkt sich für Mitarbeiter ganz konkret aus. Ab sofort gibt es einmal im Jahr einen Tag Sonderurlaub.
Damit will trans-o-flex die ehrenamtliche Betätigung seiner Mitarbeiter unterstützen. Beantragen können den Sonderurlaub bisher alle Mitarbeiter der Gesellschaften trans-o-flex Express, trans-o-flex IT-Service sowie trans-o-flex Training & Service nach Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten.
Auch technisch macht es trans-o-flex seinen Mitarbeitern ganz einfach: Sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, kann ein Mitarbeiter sich für einen Zeitraum von maximal acht Stunden im Zeiterfassungssystem „Sonderurlaub“ eintragen. Im Notizenfeld muss ergänzt werden, dass es sich um „Freistellung für Ehrenamt“ handelt.“ Im Nachhinein ist der Personalabteilung eine entsprechende Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vorzulegen. Die jährlichen acht Stunden Sonderurlaub gelten bei einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Bei Teilzeitverträgen wird die Zeit anteilsmäßig reduziert bis zur Untergrenze eines Minijobs. Lediglich Minijobber sind von der Freistellung ausgenommen.