Hinweisgebersysteme

trans-o-flex Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Bei trans-o-flex steht die Förderung einer transparenten Unternehmenskultur an erster Stelle. Daher ermutigen wir alle, die für unser Unternehmen tätig sind, uns Missstände mitzuteilen.
Unsere Hinweisgeber-Plattform bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der trans-o-flex Unternehmensgruppe sowie den Beschäftigten unserer System- und Transportpartner die Möglichkeit, Missstände oder Fehlverhalten sicher und vertraulich zu melden.

Wie können Hinweise übermittelt werden?
Informationen zu unseren Meldekanälen sind im Intranet zu finden. Darüber hinaus sind an unseren Standorten Aushänge angebracht, auf denen die verschiedenen Möglichkeiten zur Meldung aufgeführt sind. Wir gewährleisten in jedem Fall den Schutz Ihrer Identität und die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen.

Neben der Nutzung unserer Hinweisgeber-Plattform besteht die Möglichkeit, Meldungen bei den externen Meldestellen des Bundes – dem Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt – sowie, wenn vorhanden und zuständig, bei den externen Meldestellen der Länder einzureichen.

Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Für trans-o-flex stehen die Einhaltung von ethischen Grundsätzen und die Verantwortung für nachhaltiges Handeln im Mittelpunkt. Mit dem Ziel, den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette zu verbessern, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gerecht wird.

In der nachfolgenden Verfahrensordnung finden Sie alle wesentlichen Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

trans-o-flex Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)