Informationen zum neuen Postgesetz ab dem 01.01.2025

Informationen zum neuen Postgesetz ab dem 01.01.2025

Als Logistiker wissen wir, wie wichtig und gleichzeitig mühsam es ist, den Überblick über das aktuelle Postgesetz und die bevorstehenden Veränderungen zu gewinnen. Diese Aufgabe möchten wir Ihnen erleichtern und stellen Ihnen daher hier alle relevanten Informationen zur Postnovelle in Deutschland zur Verfügung. So können Sie Ihre Logistik- und Budgetplanung optimal und frühzeitig gestalten. Das Wissen über die aktuellen und geplanten Bestimmungen ist unverzichtbar – egal, ob Sie regelmäßig Güter transportieren oder nur gelegentlich Versandaufträge vergeben.

Was können Sie hier erwarten?

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zum neuen Postgesetz, geltenden Vorschriften und den verschiedenen Verfahren. Wir möchten sicherstellen, dass Sie jederzeit über die aktuellen Informationen verfügen. Kennzeichungshinweise können Sie hier nachlesen: Kennzeichnungsinformationen

Haben Sie Fragen zur Reform der Postnovelle? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir besprechen Ihre Fragen und Anliegen und geben Ihnen bedarfsgerecht weitere Antworten und Informationen.

Trans-o-Flex LKW | co2de green

Medieninhalte rund um die Reform:

Fragen und Antworten zum Postmodernisierungsgesetz

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, wobei das Erbringen von Postdienstleistungen das Abholen, Sortieren, Weiterleiten oder Zustellen von Paketen an Empfänger umfasst.

Die Kennzeichnung nach § 73 PostModG hat durch den Anbieter zu erfolgen, bevor Pakete den Bereich der Zustellung erreichen, wobei der Bereich der Zustellung die Beförderung ab der letzten Bearbeitung in einer ortsfesten Einrichtung des Anbieters umfasst.

Sie können weiterhin ihr gewohntes Label verwenden. Vorausgesetzt, die erforderliche Kennzeichnung ist aufgedruckt. Alternativ können Sie das Paket mit einem passenden Aufkleber versehen. Dieser Aufkleber wird Ihnen von uns zur Verfügung gestellt. Bitte informieren uns frühzeitig, falls Sie Aufkleber benötigen.

Bei Fragen zum aktualisierten Postgesetz wenden Sie sich gerne an Ihren Vertriebspartner oder kontaktieren Sie uns.

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