Für Versender:
Abstellerlaubnis erteilen

Schneller zugestellt – mit Ihrer Freigabe zur Abstellerlaubnis

 

Ihre Empfänger können jederzeit eine Anliefervereinbarung (ALV) online über unsere Empfänger-App tof.insight oder über die Desktop-Version erteilen. Sie als Versender entscheiden jedoch, ob die hinterlegte ALV auch für Ihre Sendung gilt oder nicht – sowohl für temperierte (2–8 °C bzw. 15–25 °C) als auch für nicht temperierte Sendungen. Nach Abschluss einer ALV erhalten Empfänger ihre Sendungen auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind. Die Organisation weiterer Zustellversuche, beziehungsweise das Warten darauf erübrigt sich dadurch.

Was muss ich als Versender tun, um eine Abstellerlaubnis zu erteilen?

 

Um eine Abstellerlaubnis als Versender zu erteilen, müssen Sie das Dokument für die Zustimmung ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail senden. Wenn Sie sowohl Versender bei der trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA und der trans-o-flex ThermoMed GmbH sind, benötigen wir für jedes der beiden Unternehmen jeweils eine separate Zustimmung von Ihnen. Möchten Sie Ihren Empfängern für gewisse BCV-Nummern keine Abstellerlaubnis erteilen, dann führen Sie diese bitte in der Anlage des Formulars auf.

Bitte beachten Sie: Nur Empfänger mit Wohn- und/oder Geschäftssitz innerhalb Deutschlands können eine Abstellerlaubnis für Sendungen von Ihnen erteilen.

Die Dokumente stehen Ihnen hier weiter unten auf der Seite zum Download zur Verfügung.

Bei allen Fragen hilft Ihnen Ihr Customer-Service- und Vertriebs-Ansprechpartner gerne jederzeit weiter.

Ihre Vorteile:

 

  • Sie haben immer die Hoheit über Ihre Sendungen.
  • Sie entscheiden, ob oder für welche Ihrer Sendungen ALVs möglich sind: temperierte (2–8 °C bzw. 15–25 °C) wie nicht temperierte Sendungen.
  • Sie steigern die Zufriedenheit Ihrer Kunden: Auch wenn Ihre Kunden nicht zu Hause sind, können Ihre Sendungen zugestellt werden.
Interesse geweckt oder noch Fragen?
Unsere Experten sind für Sie da!